Rechte und Pflichten der Mitglieder
Den Aktivmitgliedern stehen folgende Rechte zu:
- Antragsrecht an die Generalversammlung;
- aktives und passives Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung;
- Rekursrecht;
- Zugang zu den Dienstleistungen des KZEI.
Die Aktivmitglieder verpflichten sich:
- zur Einhaltung der Statuten;
- zur Wahrung der Verbandsinteressen;
- zur Respektierung der von den zuständigen Verbandsorganen gefassten Beschlüsse und der durch sie abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen;
- zur Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages und der Ergänzungsbestimmungen des KZEI;
- zur fristgerechten Bezahlung der statutengemäss beschlossenen Verbandsbeiträge und des Eintrittsentgelts.

