Rechte und Pflichten der Mitglieder

Den Aktivmitgliedern stehen folgende Rechte zu:

  • Antragsrecht an die Generalversammlung;
  • aktives und passives Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung;
  • Rekursrecht;
  • Zugang zu den Dienstleistungen des KZEI.

Die Aktivmitglieder verpflichten sich:

  • zur Einhaltung der Statuten;
  • zur Wahrung der Verbandsinteressen;
  • zur Respektierung der von den zuständigen Verbandsorganen gefassten Beschlüsse und der durch sie abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen;
  • zur Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages und der Ergänzungsbestimmungen des KZEI;
  • zur fristgerechten Bezahlung der statutengemäss beschlossenen Verbandsbeiträge und des Eintrittsentgelts.